Immobilien in Bulgarien
- Rechtliche Beratung und Betreuung beim Grunstückskauf in Bulgarien
- Immobilien und Investitionsangebote für die Produktionsverlagerung auf den Wirtschaftstandort Bulgarien
- Immobilieneinschätzungen
- Unmittelbare Begleitung bei Vertragsverhandlungen
- Grundbuchauszüge hinsichtlich der Eigentümer, Belastiungen des Grundstücks
- Beratung und Betreuung rund um den Immobilienkauf - von der Grundstücksauswahl bis zur Eintragung ins Grundbuch
- Unternehmenskauf aus / während der Insolvenz
Prüfung des rechtlichen Statuts von Grundstücken vor der
Investition
Quelle: www.wirtschaftsblatt-bg.com
Recht & Gesetz / Ausgabe 6 / Jahr 2009 Die Eigentumsregister in Bulgarien sind nicht nach
Grundstücken geordnet, sondern nach Personen (Personalprinzip). Die
Eintragungen erfolgen nach dem jeweiligen Eigentümer, was manchmal mit Aufwand
bei der Feststellung der Rechtslage zu Eigentum und Belastungen verbunden
ist. Durch das Gesetz über den Kataster und das Grundbuch begann
Bulgarien eine Umstellung
des Eintragungssystems auf das Grundstücksprinzip, bei dem
jedes Grundstück ein Grundbuchblatt erhält. Insoweit besteht zurzeit eine
Übergangssituation. Bis zur Einführung der Grundbücher für die jeweiligen
Amtsgerichtsbezirke erfolgen die Eintragungen nach dem bisherigen
Personalprinzip.
Die Eintragungen erfolgen im Rahmen desselben Tages, an dem die Unterlagen
eingereicht sind. Aus
dieser Sicht ist das Grundbuch zuverlässig
. Die Eintragung
braucht jedoch technologische Zeit. Deswegen ist empfehlenswert, wenn der Kauf
einer Liegenschaft beabsichtigt ist, eine Prüfung im Grundbuch unmittelbar am
Tag des abzuschließenden Kaufgeschäfts vorzunehmen.
Wenn ein Grundstück zum Zwecke der Bebauung gekauft wird, wird eine
tiefgreifende Prüfung des rechtlichen Statuts sowohl in Bezug auf das Eigentum,
als auch in Bezug auf die Baumöglichkeiten nachdrücklich empfohlen. Die
Prüfung des Eigentums sollte sich nicht nur auf das Grundbuch beschränken, weil
kraft der mehreren Restitutionsgesetze eine Wiederherstellung des Eigentums auf
Grund von Verwaltungsakten, für die kein einheitliches Register geführt wird,
möglich ist.
Mit Rücksicht darauf sind Prüfungen
auch bei folgenden Ämtern durchzuführen:
- dem Gemeindeamt für Landwirtschaft und Wälder (ehemals
Landeskommissionen);
- dem technischen Amt und dem Amt für Gemeindeimmobilien bei der jeweiligen
Gemeinde;
- dem Amt für staatliche Immobilien bei der jeweiligen Bezirksverwaltung
und/oder bei dem entsprechenden Ministerium oder sonstiger Behörde.
Die
Baumöglichkeiten lassen sich durch die Einholung folgender
Informationen prüfen:
- Prüfung der Bestimmungen des allgemeinen Raumordnungsplans;
- Prüfung des Vorliegens eines detaillierten Raumordnungsplans und
seiner Bestimmungen;
- Prüfung des unterirdischen Katasters in Bezug auf die Servitutenabstände
von technischen Infrastrukturanlagen u.a. Objekten;
- Prüfung bei den Betriebsgesellschaften in Bezug auf die
Bedingungen für den Anschluss an die Netze und Anlagen der technischen
Infrastruktur.