Immobilien

Immobilien in Bulgarien

  • Rechtliche Beratung und Betreuung beim Grunstückskauf in Bulgarien
  • Immobilien und Investitionsangebote für die Produktionsverlagerung auf den Wirtschaftstandort Bulgarien
  • Immobilieneinschätzungen
  • Unmittelbare Begleitung bei Vertragsverhandlungen
  • Grundbuchauszüge hinsichtlich der Eigentümer, Belastiungen des Grundstücks
  • Beratung und Betreuung rund um den Immobilienkauf - von der Grundstücksauswahl bis zur Eintragung ins Grundbuch
  • Unternehmenskauf aus / während der Insolvenz


Prüfung des rechtlichen Statuts von Grundstücken vor der Investition

Quelle: www.wirtschaftsblatt-bg.com
Recht & Gesetz / Ausgabe 6 / Jahr 2009


 
Die  Eigentumsregister in Bulgarien sind nicht nach Grundstücken geordnet, sondern nach Personen (Personalprinzip). Die Eintragungen erfolgen nach dem jeweiligen Eigentümer, was manchmal mit Aufwand bei der Feststellung der Rechtslage zu Eigentum und Belastungen verbunden ist.  Durch das Gesetz über den Kataster und das Grundbuch begann Bulgarien eine Umstellung des Eintragungssystems auf das Grundstücksprinzip, bei dem jedes Grundstück ein Grundbuchblatt erhält. Insoweit besteht zurzeit eine Übergangssituation. Bis zur Einführung der Grundbücher für die jeweiligen Amtsgerichtsbezirke erfolgen die Eintragungen nach dem bisherigen Personalprinzip.

Die Eintragungen erfolgen im Rahmen desselben Tages, an dem die Unterlagen eingereicht sind. Aus dieser Sicht ist das Grundbuch zuverlässig. Die Eintragung braucht jedoch technologische Zeit. Deswegen ist empfehlenswert, wenn der Kauf einer Liegenschaft beabsichtigt ist, eine Prüfung im Grundbuch unmittelbar am Tag des abzuschließenden Kaufgeschäfts vorzunehmen.

Wenn ein Grundstück zum Zwecke der Bebauung gekauft wird, wird eine tiefgreifende Prüfung des rechtlichen Statuts sowohl in Bezug auf das Eigentum, als auch  in Bezug auf die Baumöglichkeiten nachdrücklich empfohlen. Die Prüfung des Eigentums sollte sich nicht nur auf das Grundbuch beschränken, weil kraft der mehreren Restitutionsgesetze eine Wiederherstellung des Eigentums auf Grund von Verwaltungsakten, für die kein einheitliches Register geführt wird, möglich ist.

Mit Rücksicht darauf sind Prüfungen auch bei folgenden Ämtern durchzuführen:
  • dem Gemeindeamt für Landwirtschaft und Wälder (ehemals Landeskommissionen);
  • dem technischen Amt und dem Amt für Gemeindeimmobilien bei der jeweiligen Gemeinde;
  • dem Amt für staatliche Immobilien bei der jeweiligen Bezirksverwaltung und/oder bei dem entsprechenden Ministerium oder sonstiger Behörde.

Die Baumöglichkeiten lassen sich durch die Einholung folgender Informationen prüfen:
  • Prüfung der Bestimmungen des allgemeinen Raumordnungsplans;
  • Prüfung des Vorliegens eines detaillierten Raumordnungsplans und seiner Bestimmungen;
  • Prüfung des unterirdischen Katasters in Bezug auf die Servitutenabstände von technischen Infrastrukturanlagen u.a. Objekten;
  • Prüfung bei den Betriebsgesellschaften in Bezug auf die Bedingungen für den Anschluss an die Netze und Anlagen der technischen Infrastruktur.

 

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